Direktaufträge
Coranabedingte Beschaffungen dürfen bis zu eine Auftragsgesamtsumme (netto) in Höhe von 25.000 € durch eine Direktbeauftragung gem § 14 UVgO durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen.
Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb
Bis zu einem Gesamtauftrag (netto) in Höhe von z.Zt. 215.000 € (EU-Schwellenwert) dürfen Liefer- und Dienstleistungen durch eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder durch eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Quellen:
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 906) geändert worden ist. Link
Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 14. Dezember 2021, Az. B3-1512-33-32. Link
Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 01.01.2022). Link