Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Kommunale Auftragsvergaben; Verlängerung der Laufzeit für befristete Wertgrenzen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer konjunkturellen Folgen

Aktenzeichen B3-1512-30-98-31

aufgrund des Beschlusses des Ministerrats vom 24.03.2020 wurden in unserem Schreiben vom 26.03.2020 im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ folgende, bis zum 30. Juni 2020 befristete Wertgrenzen festgesetzt:

In der Corona-Krise begründete Beschaffungen (insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) dürfen bis zu einer Wertgrenze in
Höhe von 25.000 € netto ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens durch Direktauftrag gern. § 14 UVg0 durchgeführt werden, und  Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes
gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dürfen im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Der Ministerrat hat heute beschlossen, die Laufzeit für diese Erleichterungen für staatliche und kommunale Auftraggeber bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Kommunale Auftraggeber können die oben genannten befristeten Wertgrenzen bereits im Vorgriff auf die anstehende Änderung der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über den 30. Juni 2020 hinaus in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle Vergabeverfahren, die bis zum 31. Dezember 2020 begonnen werden.