Nach der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24.03.2020 gelten die aktuellen Wertgrenzen für den Direktauftrag, die Verhandlungsvergabe sowie die Beschränkte Ausschreibung jeweils ohne Teilnahmewettbewerb.

Die Gültigkeit ist zeitlich beschränkt bis zum 31.12.2023.

Quellen:

Aktuelle Wertgrenzenübersicht Bayern

Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)