Nach der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24.03.2020 gelten die aktuellen Wertgrenzen für den Direktauftrag, die Verhandlungsvergabe sowie die Beschränkte Ausschreibung jeweils ohne Teilnahmewettbewerb.
Die Gültigkeit ist zeitlich beschränkt bis zum 31.12.2024.
Quellen:
Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 01.12.2023)
Aktuelle Wertgrenzenübersicht Bayern
Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. September 2023 (BayMBl. Nr. 481) geändert worden ist.
Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. September 2023 (BayMBl. Nr. 480) geändert worden ist.