Im Zweijahresrhytmus ändert die Auftragswerte (netto), ab denen EU-Vergaberecht bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen anzuwenden ist.
Turnusmäßig wurden daher zum 01.01.2022 die „EU-Schwellenwerte“ wie folgt angepasst.
Ab/Seit dem 01. Januar 2024 gelten folgende Schwellenwerte:
- Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber: 221.000 EURO (alt: 215.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden: 143.000 EUR (alt:140.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber: 443.000 EURO (alt: 431.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich: 443.000 EURO (alt:431.000 Euro)
- Bauaufträge: 5.538.00 Euro (alt: 5.382.00 Euro)
- Konzessionen: 5.538.00 Euro (alt: 5.382.00 Euro)