Im Zweijahresrhytmus ändert die Auftragswerte (netto), ab denen EU-Vergaberecht bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen anzuwenden ist.

Turnusmäßig wurden daher zum 01.01.2026 die „EU-Schwellenwerte“ wie folgt angepasst.

Ab/Seit dem 01. Januar 2026 gelten folgende Schwellenwerte:

  • Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber: 216.000 EURO.
  • Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden: 140.000 EUR.
  • Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber: 432.000 EURO.
  • Liefer- und Dienstleistungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich: 432.000 EURO.
  • Bauaufträge: 5.404.00 Euro.
  • Konzessionen: 5.404.00 Euro.