Seit dem 1. September 2021 ist das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in Kraft getreten.

  1. Die UVgO ist seit dem 01.09.2021 anstatt der VOL/A bei Unterschwellenvergaben anzuwenden.
  2. Der Teilnahmewettbewerb ersetzt das Interessenbekundungsverfahren.
  3. Es gelten in Hessen neue Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen.