„Mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14.02.2020 wurde das Inkrafttreten der Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (AV § 55 LHO) verkündet. Damit wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anstelle der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen — Teil A (VOUA) — Abschnitt 1 als maßgebliche Verfahrensordnung für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schellenwerte eingeführt.

Sie ist damit verpflichtend anzuwenden. Das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen sowie die novellierten AV § 55 LHO sind im Vergabeservice des Landes Berlin (www.berlin.de/vergabeservice) bereitgestellt.

Die UVgO ist spätestens ab dem 01.04.2020 verpflichtend anzuwenden.“

Quelle: Gemeinsames Rundschreiben Nr. 01/2020 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen