Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Erlass über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Corona-Vergabeerlass – CVgE M-V) bis zum bis zum 31 12.2020 verlängert.
Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unterhalb der aktuellen EU-Schwellenwerte, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder deren Folgen beitragen, können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bis zur Höhe des jeweiligen EU-Schwellenwertes beschafft werden (Direktauftrag); auf eine Markterkundung kann verzichtet werden.
Hierzu zählen besonders medizinische Bedarfsgegenstände (Heil- und Hilfsmittel), um der Verbreitung des Virus bestmöglich entgegen zu wirken.
Weiter können auch solche öffentlichen Aufträge, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der öffentlichen Verwaltung dienen, direkt vergeben werden. Zu nennen sind solche Lieferungen und Leistungen, die beispielsweise zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen dienen, Videokonferenztechnik und die Erweiterung der IT-Leitungskapazitäten. Die Aufzählung ist nicht abschließend.