Die EU hat die Auftragswerte (netto), ab denen EU-Vergaberecht anzuwenden ist, turnusmäßig zum 01.01.2020 angepasst.

Seit 01. Januar 2020 gelten folgende Schwellenwerte:

  • Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber: 214.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden: 139.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber: 428.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich: 428.000 Euro
  • Bauaufträge: 5.350.00 Euro
  • Konzessionen: 5.350.00 Euro